Breitband Gigabit Internet -  Förderprogramm 

Die Gemeinde Trogen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren – Ergebnis (13.12.2023)

Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Trogen hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine vorläufige Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)) getroffen. Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden

Gemeinde Trogen Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung (20.03.2023)

Die Gemeinde Trogen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Töpen und Feilitzsch ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

 https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1cdb09-eu

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (27.02.2023)

Die Gemeinde Trogen hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Gemeinde Trogen Ergebnis Markterkundung

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (11.11.2021)

Die Gemeinde Trogen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung

und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Gemeinde Trogen Markterkundung Bekanntmachung

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (11.11.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Trogen nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Thomas Minnerop: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

„Gemeinde Trogen Karte der förderfähigen Adressen vor Markterkundung_20211110"

Nutzungsbedingungen Geodaten

Gemeinde Trogen Verplflichtungserklärung Geodaten 

 

Die Gemeinde Trogen beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern.

 

Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

 

Förderschritt 7:  Kooperationsvertrag (19.11.2015)



In der folgenden Datei finden Sie die Bestätigung der Gemeinde Trogen  zum Kooperationsvertrag:

PDF-Download 

 

 

Förderschritt 6:  Zuwendungsbescheid (18.11.2015)


Die Gemeinde Trogen hat den von der Regierung von Oberfranken erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.

Der Förderbescheid wurde am 13. November 2015 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Dr. Markus Söder, an den
Ersten Bürgermeister Klaus Strobel überreicht.

  

 


Förderschritt 5: Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung



Die Gemeinde Trogen hat mit Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR vom 20.12.2014 das Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) durchgeführt. Die Angebotsabgabe war bis zum  27.02.2015, 10.00 Uhr befristet.
Die  Auswahlentscheidung kann hier  "Gemeinde Trogen Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung" eingesehen werden.  

 

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung vom 15.12.2014


Die Gemeinde Trogen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 27.02.2015, 10.00 Uhr einzureichen.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen

- Gemeinde Feilitzsch (www.feilitzsch.de)

- Gemeinde Gattendorf (www.gattendorf.de)

- Gemeinde Töpen (www.toepen.de)

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Karte zum Auswahlverfahren

 

 

Förderschritt 3:  Markterkundung Ergebnis (01.12.2014)


Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Trogen vom 02.08.2014 bis zum 10.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR  durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Trogen und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Zusätzlich wurden mit dem Schreiben/E-Mail vom 31.07.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt.

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben.

Die Ergebnisse können hier abgerufen werden.

 




Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (31.07.2014)


Die Gemeinde Trogen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.


Die Gemeinde Trogen bittet daher mit dem
hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 10.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (31.07.2014)


Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Trogen kann hier abgerufen werden.